EU-Bestimmungen ab 2012 - Reisen wird einfacher mit Hund
Tierschutz | 13.12.2011
EU-Bestimmungen ab 2012 - Reisen wird einfacher mit Hund Einfacher reisen mit dem Hund – einheitliche EU-Bestimmungen ab 2012
Die Einreise mit einem Hund in Länder wie Schweden oder Großbritannien wird ab dem 1. Januar 2012 einfacher. Die sonst sehr aufwendigen Test und das damit monatelange Warten entfällt. Ab 2012 werden die Einreisebestimmungen im Rahmen einer EU-Verordnung vereinheitlich. Das gilt vor allem in Hinblick auf die Blutuntersuchung um die Wirkung der Tollwutimpfung zu überprüfen, die in manchen Nationen bislang noch vorgeschrieben ist. Dies hat von der Blutentnahme bis zur möglichen Einreise eine Wartezeit von mindestens sechs Monaten bedeutet.
Künftig ist der Nachweis der Tollwutimpfung ausreichend, die Einreise kann 21 Tage nach der Impfung erfolgen. Neben Schweden und Großbritannien gelten die vereinheitlichten Einreisebestimmungen auch für Irland und Malta.
Die seit langem verbesserte Situation in Hinblick auf die Tollwutgefahr hat dies ermöglicht. Das bisherige System stammte noch aus dem 19. Jahrhundert, als man versuchte, der Tollwut Herr zu werden. Die Regeln der EU Verordnung 998/2003 mit dem Verzicht auf den Bluttest ab dem Januar 2012 gelten für Tiere aus EU-Ländern so wie einigen Ländern außerhalb der Europäischen Union wie den USA oder Australien. Unverändert gültig sind Vorschriften wie die Kennzeichnung mit Microchip oder das Mitführen des EU-Heimtierpasses.