Blindenhunde: Unverzichtbare Helfer

Augen für zwei
Augen für zwei

Blindenhunde sollen fehlendes Sehvermögen ersetzen. Sie sind alltägliche Mobilitätshilfe auf Straßen und in Gebäuden. Sie werden darauf trainiert, den Blinden vor Hindernissen zu warnen und führen ihren Halter sicher durch den Alltag.

Grundsätzlich muss ein Blindenführhund von Punkt A nach Punkt B führen können, ohne die blinde Person zu gefährden. Auch alle Gefahrenmomente, die im Umfeld von öffentlichen Verkehrsmitteln auftauchen können, sollen durch den tierischen Begleiter vermieden werden.

Der Weg zu einem Blindenhund

Nach dem Sozialgesetzbuch sind Blindenführhunde anerkannte „Hilfsmittel“, die vom Arzt verschrieben werden können. Ist dies der Fall und eine artgerechte Hundehaltung möglich, übernehmen die Krankenkassen in der Regel die Kosten. Nach Erfahrungen des Deutschen Vereins für Blindenführhunde und Mobilitätshilfen e. V. (DVBM) müssen sich Versicherte bestimmter Krankenkassen allerdings auf Schwierigkeiten bei der Kostenübernahme von Ausbildung und Haltung eines Blindenführhundes einstellen. Oftmals wird argumentiert, dass ein Langstock für Sehbehinderte ausreiche.
Die Ausbildung eines Blindenführhundes ist nicht nur zeitaufwendig, sondern auch teuer. Die Ausbildung von Kindesbeinen an, einschließlich Auswahl, Erziehung, Eignungstests, Training, Einführungslehrgängen, Nachbetreuungen bis hin zur Übergabe vollständig ausgebildeter und zertifizierter Blindenführhunde kostet laut Berechnungen des DVBM zwischen 23.000 und 25.000 Euro.

Eignung zum Blindenhund

Schon im Welpenalter zeigt sich, ob ein Hund zum Blindenführhund geeignet ist. Grundvoraussetzung ist vor allem ein überaus ausgeglichenes Gemüt. Der Hund muss wesensfest, nervenstark, aufmerksam, intelligent und friedfertig sein. Er darf weder Dominanz- noch Demutsverhalten an den Tag legen. Wach- und Schutztrieb sollten nur minimal ausgeprägt sein. Ein Springinsfeld, der sich von Kindern, anderen Hunden oder lauten Geräuschen irritieren lässt, ist als verlässlicher Partner eines Sehbehinderten ebenfalls ungeeignet. Der Hund muss körperlich kerngesund sein und eine mittlere Körpergröße haben. Optimal ist eine Schulterhöhe von 50 bis 60 Zentimetern.
Mit sechs bis acht Monaten beginnt die Vorbereitung des Hundes auf seinen zukünftigen Job. Im Durchschnitt sechs bis acht Monate dauert die Grundausbildung. Während dieser Zeit sollte der Hund in einer Patenfamilie untergebracht sein, damit er auf den Menschen geprägt wird. Dort lernt er Verhaltensformen, die er in seiner späteren Aufgabe brauchen wird. In der Grundausbildung lernt der Vierbeiner von spezialisierten Trainern über 30 Anweisungen, die in seinem täglichen Leben regelmäßig abgefragt werden. „Finde Zebrastreifen“ ist ein Beispiel. Bei der Erziehung von Blindenhunden ist jede Form von Gewalt absolut tabu. Erwünschtes Verhalten wird mit Lob und Streicheleinheiten belohnt.

Gemeinschaftliches Arbeiten

Spezielle Nachschulungen und weitere Testläufe im Gespann mit dem Menschen runden die zweite Phase der Ausbildung ab. Nicht jeder Hund bildet automatisch mit jedem Menschen ein optimales Team. Daher muss jeder Blindenführhund auf die individuellen Bedürfnisse des zukünftigen Halters hin trainiert werden. Die Krankenkassen genehmigen dafür einen Zeitraum von maximal vier Wochen.
Hund und Halter müssen sich kennen- und verstehen lernen. Dabei hilft es, wenn die blinde Person tierlieb ist und sich auf die Bedürfnisse eines Blindenführhundes einstellen kann. Wichtig ist die Bereitschaft, sich auf eine echte Zusammenarbeit einzulassen. Es reicht nicht aus, den Blindenführhund mit knappen Kommandos loszuschicken. Am Ende der Grundausbildung steht eine gesetzlich vorgeschriebene Gespannprüfung, die von lizenzierten Prüfern mit Vertretern der Krankenkasse abgenommen wird. In ihr sollen Führhundhalter und Blindenführhund beweisen, dass sie in allen Lebenslagen zuverlässig zusammenarbeiten.

Ein anstrengender Job

Dem Tierbesitzer sollte bewusst sein, dass sein vierbeiniger Helfer einen mental und körperlich anstrengenden Job hat. Blindenführhunde brauchen mehr Freizeit als andere Hunde, in denen sie ohne Leine herumtollen oder ruhig vor sich hin dösen können. Da die Arbeit als Mobilitätshilfe sehr anstrengend ist, müssen viele Blindenführhunde nach zehn oder elf Jahren in Pension gehen. In vielen Fällen ist es nicht möglich, dass der Hund bei seinem blinden Besitzer bleibt. Oft heißt es dann, Abschied nehmen. Leichter wird dies, wenn der Hund sein Rentenalter im Umfeld des blinden Menschen genießen darf. So kann der Kontakt noch über die aktive Dienstzeit hinaus bestehen bleiben.

Begegnungen mit Blindenführhunden

Damit Blindenführhunde ihren Menschen gute Helfer sein können, brauchen sie optimale Rahmenbedingungen. Jeder kann mithelfen, indem einige Regeln beachtet werden:

    1. Bitte lenken Sie den Blindenführhund niemals ab, wenn er das Führgeschirr trägt.
      Streicheln, Ansprechen und Lockrufe sind tabu! Die Arbeit eines Blindenführhundes erfordert viel Konzentration. Jede Ablenkung könnte den blinden Hundehalter gefährden. Sprechen Sie bitte immer nur den Halter oder die Halterin an, aber nicht den Hund!

    1. Fragen Sie den blinden Hundehalter, ob und wie Sie helfen können.
      Vor allem an Ampeln ist Hilfe wichtig, da der Hund Ampelphasen nicht richtig deuten kann! Auch die Information, wann an Haltestellen welche Busse vorfahren, ist eine große Hilfe. Spontanes Anfassen oder Festhalten am Führgeschirr machen Hund und Begleiter unsicher. Sie sollten gerne Ihre Hilfe anbieten, aber nicht beleidigt sein, wenn Herrchen oder Frauchen sie auch einmal ablehnt.

    1. Bitte halten Sie sich an die Verkehrsvorschriften.
      Zugeparkte oder mit Fahrzeugen verstellte Gehwege zwingen den Blindenführhund, auf die Straße auszuweichen, wo es sehr gefährlich werden kann.

    1. Geben Sie dem Blindenführhund immer den Weg frei.
      Es ist leichter für Sie, ein Stück beiseite zu treten, als für Hund und Halter, um Sie herum zu laufen.

    1. Ärgern Sie sich nicht, wenn Sie in Lebensmittelgeschäften oder beim Arzt einem Blindenführhund begegnen.
      Blindenführhunde haben besondere Zutrittsrechte für bestimmte Orte, an denen Ihr eigener Hund gegebenenfalls nicht gern gesehen ist. Das ist Teil ihres Jobs als tierischer Mobilitätshelfer. Seien Sie auch nachsichtig, wenn der blinde Hundehalter es versäumt, das Geschäft seines Hundes vom Bordstein zu entfernen. Ohne Augenlicht ist das schlichtweg nicht so einfach. Allerdings können Blindenführhunde von Kindesbeinen an darauf trainiert werden, sich beispielsweise an Straßenrändern oder in der Nähe von Gullydeckeln zu entleeren. Dies erleichtert es dem blinden Hundehalter, die Hinterlassenschaften seines Hundes aus dem Straßenbild zu entfernen.

    1. Bitte erschrecken Sie den Hund nicht mit Knallkörpern und dergleichen.
      Sie gefährden damit seine Diensttauglichkeit und die blinde Person verliert einen verlässlichen Führer. Nebenbei: Auch „normale“ Hunde mögen keine Überraschungen dieser Art!

    1. Bitte halten Sie Ihren Hund zurück und umgehen Sie den Blinden mit seinem Blindenführhund zügig.
      Blindenführhunde dürfen im Dienst nicht schnuppern und spielen. Erst in ihrer reichlich bemessenen Freizeit sind sie für wildes Herumtoben zu haben.

  1. Bitte füttern Sie keinen Blindenführhund.
    Blindenführhunde sind dazu erzogen worden, von Fremden nichts anzunehmen. Jeder Versuch von Ihrer Seite untergräbt diesen Gehorsam.
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