
Im "Katzenquäler-Prozess", wurde ein 21-Jähriger Mann aus dem Schwalm-Eder-Kreis schuldig gesprochen. Er war wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz und gegen das Waffengesetz angeklagt worden. Im Oktober 2008 hatte er in Oberaula mit einem Luftgewehr auf den Kater Batty geschossen. Am Dienstag sah es das Amtsgericht Treysa als erwiesen an, dass der junge Mann im Oktober 2008 sieben Schüsse auf den Kopf des Katers abgefeuert hatte. Das Tier überlebte zunächst schwer verletzt, musste aber aufgrund seiner schweren Verletzungen später eingeschläfert werden. Der bereits wegen anderer Delikte vorbelastete Angeklagte wurde nun zu 110 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt. Das ergibt eine Summe von 3.300 Euro.
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