Besonderheiten beim Tierkauf
Gibt es eine Garantie auf Tiere?
Einen Hund oder eine Katze zu kaufen ist eine recht einfache Angelegenheit. Allerdings nur auf den ersten Blick. Denn was ist, wenn der Labradorwelpe plötzlich krank wird?
Kann der Käufer eines Hundes das Tier an den Züchter zurück geben, wenn sich nach dem Kauf herausstellt, dass das Tier an einem angeborenen Herzfehler leidet? Und was ist mit der Katze, die an einer Allergie leidet, wie sich nach dem Kauf herausstellt und kostspielige Medikamente braucht? Für einen Juristen ist in beiden Fällen die Sache klar: das Tier ist mit einem Mangel behaftet.
Tierkauf gilt als Verbrauchsgüterkauf
Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer (Zoohändler, Züchter) ein Tier, liegt – in den meisten Fällen – ein Verbrauchsgüterkauf vor. Denn nicht immer muss ein Züchter automatisch als Unternehmer in Erscheinung treten. Handelt es sich aber um einen Verbrauchsgüterkauf und das Tier leidet an einem Mangel, gilt zugunsten des Käufers folgende gesetzliche Vermutung: “Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar." Das bedeutet: Zeigt sich bei einem Tier innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf ein Mangel (Krankheit), dann wird vom Gesetzgeber vemutet, dass dieser Mangel bereits beim Kauf vorhanden gewesen ist.
Gewährleistung beim Tierkauf
Jetzt wird in den Gesetztestexten zwar immer von “Sachen” gesprochen, wenn es um den Tierkauf geht, aber Tiere sind nun mal keine Sachen, sondern Lebewesen. Und deshalb sind beim Tierkauf die Besonderheiten zu berücksichtigen, die sich aus der Natur des Tieres ergeben. Anders als Sachen unterliegen Tiere während ihrer gesamten Lebenszeit einer ständigen Veränderung ihrer körperlichen und gesundheitlichen Verfassung. Diese wird nicht nur durch natürliche Gegebenheiten wie zum Beispiel dem Alter, sondern auch durch die Haltung beeinflusst. Und es gibt noch ein Problem: Bei einem infizierten Tier ist es immer schwierig nachzuweisen, ob die Infektion schon beim Kauf vorgelegen hat. Infektion und Ausbruch der Krankheit können weit auseinanderliegen.
Beweisumlastkehr im Tierkauf
Weil also selten exakt bestimmt werden kann, ob eine Ansteckung vor oder erst nach der Lieferung des Tiers entstanden ist greift § 476 BGB, der Beweislastumkehr. Das bedeutet, der Gesetzgeber vermutet, dass der Mangel bei der Übergabe des Tieres an den Käufer schon vorlag. Der Käufer muss diesen Umstand also nicht beweisen, dass das Tier schon während des Kaufs infiziert war.
Der Verkäufer kann diese Vermutung allerdings widerlegen und das Gegenteil beweisen. Dazu muss er allerdings den vollen Beweis erbringen, dass das Tier bei Übergabe an den Käufer noch gesund war.
Was tun, wenn das Tier krank ist?
Tritt bei einem gekauften Tier eine Krankheit oder eine Infektion auf, sollte der Käufer sofort seine Rechte gelten machen. Er sollte klären, um was für eine Krankheit es sich genau handelt und sich informieren, welche Inkubationszeiten in Betracht zu ziehen sind.
Weitere Informationen und gesetzliche Grundlagen beim Kauf eines Tieres: Gesetzliche Grundlagen beim Tierkauf.
Steuersätze für den Hund in NRW.
Hundesteuer Kosten
Umziehen kann teuer werden. Jedenfalls wenn man sich die Hundesteuer in NRW anschaut. Wir zeigen die günstigsten und teuersten Städte. … »
Was ist erlaubt?
Tierhaltung in der Mietwohnung
Die Tierhaltung in der Mietwohnung kann zu Problemen mit dem Vermieter führen. Worauf man im Mietvertrag achten sollte, bevor Hund oder Katze einziehen, zeigt TIER.TV. … »
Ungeliebt aber unvermeidlich
Beim Tierkauf an die Hundesteuer denken
Besonders zukünftige Hundehalter sollten an die Hundesteuer denken! Im TIER.TV-Überblick finden Sie alles, was Sie über die Hundesteuer wissen müssen. … »