Beim Tierkauf an die Hundesteuer denken
Ungeliebt aber unvermeidlich
An das Zahlen von Hundesteuern denken die wenigsten, wenn Sie sich zum Kauf eines Hundes entschließen. Doch je nach Rasse und Gemeinde kann die Steuer nicht unerhebliche Kosten verursachen.
Wer zahlt Hundesteuer und an wen geht das Geld?
Der Hundehalter zahlt die Hundesteuer. Die Hundesteuer wird als Jahressteuer pro gehaltenem Hund erhoben und ist eine so genannte Aufwandsteuer, die in den Kommunen erhoben wird, eine direkte Steuer, da Steuerträger und Steuerpflichtiger der Hundehalter ist.
Die Rechtsgrundlage der Hundesteuer
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabengesetz des Bundeslandes beruht. In den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg gilt unmittelbar ein Hundesteuergesetz. Das baden-württembergische und das saarländische Kommunalabgabengesetz verpflichten die Kommunen zur Erhebung einer Hundesteuer. Allerdings gibt es nur sehr wenige Gemeinden in Deutschland, die keine Hundesteuer erheben (z.B. Eschborn). Die seit Jahren hundesteuerfreie Gemeinde Hörstel in Nordrhein-Westfalen führte die Hundesteuer mit Beginn des Jahres 2011 ein.
Wie hoch ist die Hundesteuer?
Das Recht zur Erhebung der Hundesteuer haben die Gemeinden. Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag stehen den Städten und Gemeinden zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen. Daher variiert der Steuersatz von Gemeinde zu Gemeinde erheblich. In Bayreuth zahlt ein Hundehalter zum Beispiel für den Erst- und Zweithund je 50 Euro. Für so genannten Anlagenhunde werden 600 Euro verlangt. In Dresden kostet dagegen der erste Hund schon 108 Euro und der Zweithund sogar 144 Euro. Informieren Sie sich vor dem Kauf eines Hundes über die Höhe der Hundesteuer in Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Hundesteuer für den Zweithund und so genannte Anlagen- bzw. Listenhunde
Oft wird die Steuerhöhe für den zweiten und jeden weiteren Hund, in der Regel pro Haushalt, nicht pro Halter, vervielfacht. Viele Kommunen setzen daneben für bestimmte Hunderassen (so genannte Kampfhunde oder „Listenhunde“) einen stark erhöhten Steuersatz fest. Die Hundesteuer für Anlagehunde kann 500 bis 1.000 Euro betragen. Informieren Sie sich deshalb bei Ihrer Gemeinde oder Stadt über die Höhe der Hundesteuer, bevor Sie sich einen solchen Hund anschaffen.
Warum gibt es die Hundesteuer?
Neben dem Einnahmezweck verfolgt die Hundesteuer auch den ordnungspolitischen Zweck, die Zahl der Hunde im Gemeindegebiet zu begrenzen. Für Hunde, die zu gewerblichen Zwecke gehalten werden (z. B. zur gewerblichen Hundezucht oder für den Hundehandel), darf keine Hundesteuer erhoben werden, da die Gesetzgebungskompetenz der Länder nur eine Steuer für das Halten von Hunden durch natürliche Personen zu privaten Zwecken abdeckt. Daneben sehen die Kommunalsatzungen oftmals Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen für Blindenhunde, Hütehunde, Gebrauchshunde, Hunde mit bestandener Begleithundeprüfung, Hunde in oder aus Tierheimen sowie für private Hundezüchter vor.
(Quelle: Wikipedia: Hundesteuer)
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