Homöopathie für Tiere

Heilen mit der Natur
Heilen mit der Natur

In vielen Fällen eine gute Wahl: Homöopathie für Tiere. Diese Naturheilmittel gehören in die homöopathische Unfallapotheke für zu Hause und unterwegs.

Welche Tiere behandeln?

Es kann grundsätzlich jede Tierart mit der Unfallapotheke behandelt werden, wenn die Arzneimittelwahl professionell erfolgt. Tiere, die sich gerade in einer konstitutionellen homöopathischen Behandlung befinden, oder an schweren chronischen Erkrankungen leiden, sollten nur im absoluten Notfall mit der homöopathischen Hausapotheke behandelt werden.

Wichtig: Um Fehlbehandlungen zu vermeiden, sollte immer zuerst der Homöopath befragt werden.

Wann behandeln?

Homöopathische Mittel sollten nur verabreicht werden, wenn deutliche Symptome vorliegen. Symptome, die nur lästig sind, müssen nicht behandelt werden. Die Tatsache, dass sich ein Hund einen kleinen blauen Fleck zugezogen hat, ist kein Anlass dafür, ein Mittel zu verabreichen.

Wichtig: Homöopathika sind vollwertige Heilmittel, keine „harmlosen Kräuterchen“, die man „immer mal“ geben kann.

Schnell zum Tierarzt

Selbstverständlich muss bei schwereren Unfällen immer auch der Tierarzt konsultiert werden. Nur dieser kann beurteilen, ob sich das Tier ernste, nicht sofort ersichtliche Verletzungen zugezogen hat.

Wichtig: Homöopathische Mittel sind sehr wirkungsvoll, sie ersetzen aber keinesfalls chirurgische Notfallmaßnahmen oder lebensrettende Infusionen, z. B. bei starken Blutungen.

Nie vorbeugend

Die klassische Homöopathie arbeitet grundsätzlich nicht prophylaktisch. Die Vermutung, dass ein Hund sich möglicherweise beim Sprung in den eiskalten Bach verkühlt hat, reicht noch nicht aus, ihm ein Arzneimittel zu geben. Es muss immer erst gewartet werden, ob wirklich Folgesymptome auftreten. Wichtig: Erst die gründliche Analyse der Symptome ermöglicht die passende Therapie.

Entschieden handeln

In einem akuten Notfall darf keine Zeit mit aufwendiger Suche nach passenden Arzneimitteln verschwendet werden. Wenn das gewählte Mittel nicht die erwünschte Wirkung erzielt, sollte nicht mit anderen Mitteln herumexperimentiert werden. Ein konfuses Durcheinanderverordnen schadet dem Patienten.

Wichtig: Nur das Mittel verabreichen, das zweifelsfrei zu Situation und Symptomen passt.

Sicherheit der Mittelkenntnis

Anwendungsgebiet und Wirkung jedes Mittels in der Unfallapotheke sollte bekannt sein! Nur dann macht eine Unfallapotheke Sinn, denn im Notfall sollte man schnell entscheiden können.

Wichtig: Über die Auswahl an Akutmitteln, die sofort gegeben werden müssen, sollte man gut informiert sein.

Erste-Hilfe-Maßnahmen beherrschen

Bei schweren Unfällen muss Erste Hilfe geleistet werden. Hunde, die bei Bewusstsein sind und Schmerzen und/oder Angst haben, können um sich beißen. Eine Maulschlaufe schützt. Bewusstlose Tiere müssen auf Atmung und Herztätigkeit kontrolliert werden. Dazu wird das Tier auf die Seite gelegt, das Maul geöffnet und die Zunge herausgelegt. Bei Wiederbelebungsmaßnahmen muss auf das geringere Lungenvolumen und die Zerbrechlichkeit kleinerer Tiere geachtet werden. Blutungen lassen sich behelfsmäßig stillen, indem ein weiches Tuch auf die verletzte Stelle gedrückt wird. Bei Verdacht auf Wirbelsäulenverletzungen darf das Tier nicht bewegt werden! Wichtig: Schwer verletzte Tiere müssen umgehend zum Tierarzt gebracht werden. Wer mit Erste-Hilfe-Maßnahmen nicht vertraut ist, sollte ein entsprechendes Seminar beim Tierarzt besuchen und das Gelernte immer wieder üben.

Recht und Ethik

Grundsätzlich: Kein Mensch wird ohne sein Wissen oder seine Zustimmung homöopathisch behandelt! Homöopathische Mittel dürfen nur mit Heilpraktikerprüfung verordnet werden.

Wichtig: Bei Tieren sollte nach Möglichkeit immer zuerst der Halter um Einverständnis gebeten werden. Der Behandelnde muss mit der Wirkung der Mittel vertraut sein.

Dosierung und Verabreichung in der Ersten Hilfe

  • Im Akutfall wird ein Kügelchen mit der Potenzierung C30 in das Maul, am besten in die Backentasche gegeben. Der Schleimhautkontakt reicht zur Behandlung aus. Damit die Globuli nicht verunreinigt werden und ihren aufgesprühten Wirkstoff verlieren, sollte zügig gehandelt werden.
  • Wenn nach der Verabreichung des ersten Globulus eine Besserung des Zustandes eintritt, wird so lange abgewartet, bis diese Besserung wieder nachlässt. Dann wird das Mittel erneut verabreicht. Akutmittel verbrauchen schnell, doch in vielen Fällen reicht eine einmalige Gabe aus.
  • Für eine wiederholte Verabreichung löst man ein Kügelchen in ca. 250 ml Wasser auf und schüttelt die Flasche zehnmal, indem man sie auf einer festelastischen Unterlage aufstößt. Damit verändert sich die Potenz des Mittels. Dies ist bei Gabenwiederholungen wichtig. Von dieser Lösung werden wenige Spritzer, z. B. mit Hilfe einer Einmalspritze (ohne Nadel) in das Maul gegeben.
  • Erfolgt eine Besserung und dann eine Wiederverschlechterung, wird das Mittel noch einmal geschüttelt und erneut verabreicht. Das kann mehrmals wiederholt werden. Bei mehr als drei Wiederholungen sollte der Fallverlauf von einem Tierhomöopathen überwacht werden.
  • Die Flasche mit dem Wirkstoff sollte verschlossen an einem kühlen, dunklen Ort aufbewahrt werden. Nicht in den Kühlschrank oder in die Nähe elektrischer Geräte stellen.
  • In Notfallsituationen, in denen kein Wasser zur Hand ist, kann ausnahmsweise immer wieder ein Kügelchen verabreicht werden. Voraussetzung ist, dass zunächst eine Besserung und dann eine Verschlechterung des Zustandes beobachtet wurde.
  • Sehr empfindliche Tiere, die sich weder Globuli noch Flüssigkeit verabreichen lassen (häufig Katzen) können mit in Wasser aufgelösten Globuli betupft werden. Einfach die Vorderpfötchen einreiben, die Katze leckt das Mittel dann ab. Auch ein Sprühstoß ist für die Erstanwendung möglich. Allerdings werden scheue Tiere durch das Geräusch eher erschreckt und entziehen sich weiteren Behandlungen. Auch die Gabe im Wassernapf ist möglich, doch muss sichergestellt sein, dass keine anderen Tiere Zugang haben.

Was bedeutet „Besserung“?

Nicht bei jeder Verletzung kann nach der Mittelgabe eine Besserung festgestellt werden. Wunden schließen sich nicht wie durch Zauberhand und ein Tier kann nicht mitteilen, ob die Schmerzen bereits nachlassen. Um eine voreilige Wiederholung zu vermeiden, sollte das Verhalten des Tieres deshalb genau beobachtet werden:

  • Tiere reagieren auf Schmerzen und Erkrankungen häufig mit deutlichem Rückzug, Verstecken und Nahrungsverweigerung. Andere wiederum zeigen eine starke Unruhe, laufen umher und klagen. Ändern sich diese Verhaltensweisen und entspannt sich das Tier wieder, kann auf eine Besserung zurückgeschlossen werden.
  • Auch wenn das intensive Belecken einer Wunde deutlich nachlässt, spricht dies für eine Besserung.
  • Wichtig: Falls die Wirksamkeit des Mittels nicht klar erkennbar ist, Wiederholungen vermeiden und stattdessen einen Tierhomöopathen zu Rate ziehen.

Aufbewahrung homöopathischer Mittel

  • Globuli immer kühl und dunkel lagern, Hitze kann die Wirksamkeit beeinträchtigen. Praxistipp: Die Notfallapotheke im Sommer keinesfalls im Auto lassen und auch bei der Zustellung der Arzneimittel darauf achten, dass die Sendung möglichst persönlich in Empfang genommen und schnell an einen kühlen Platz gebracht wird. Der Kühlschrank ist allerdings kein geeigneter Platz, denn elektrische Geräte beeinträchtigen ebenfalls die heilende Wirkung.
  • Homöopathischer Mittel sollten nicht in der Nähe von antidotierenden, d. h. stark riechenden und übertünchenden Substanzen wie z. B. Kaffee oder Kampfer gelagert werden. Diese neutralisieren die Wirkung.
  • Richtig aufbewahrt behalten die Globuli ihre Wirksamkeit über viele Jahre. Das Arzneimittelgesetz schreibt jedoch vor, die Mittel nicht über ihr Verfallsdatum hinaus anzuwenden.
  • Wichtig ist, dass homöopathische Mittel nicht untereinander vermischt werden. Bevor dasselbe Gefäß für verschiedene Mittel verwendet wird, unbedingt heiß ausspülen!
  • Für unterwegs gibt es im Fachhandel stoßfeste Alu-Taschenapotheken.

Recht und Gesetz

Homöopathische Mittel fallen unter das Arzneimittelgesetz und sind apothekenpflichtig. Das bedeutet, dass nur Apotheken diese Mittel verkaufen und versenden dürfen. Tierheilpraktikern ist es erlaubt, homöopathische Mittel direkt zu verabreichen. Es ist ihnen nicht erlaubt, den Tierhaltern Mittel mitzugeben oder zuzuschicken.

Rechtlicher Ausschluss: Die Angaben zu Arzneimitteln und ihrer Anwendung sind mit größter Sorgfalt und nach bestem Gewissen zusammengestellt worden. Dennoch können weder Autoren noch der Verlag eine Haftung übernehmen. Vor der Einnahme von Medikamenten ist anhand eventuell beigefügter Beipackzettel zu prüfen, ob die dort gegebene Empfehlung für Dosierungen oder die Beachtung von Kontraindikationen im Einzelfall ein besonderes Vorgehen verlangt. In Zweifelsfällen sollte der Rat eines Tierarztes oder eines Tierheilpraktikers hinzugezogen werden.

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