Brandzeichen bei Pferden

Chippen oder Brandzeichen?
Chippen oder Brandzeichen?

Es ist eine Prozedur, die seit Langem umstritten ist: Brandzeichen bei Pferden. Mit einem heißen Eisen wird den Tieren das Rasse-Abzeichen, in seltenen Fällen das Abzeichen des Züchters, eingebrannt. Der Bundesrat hat den Schenkelbrand nun verboten.

„Bereits seit Jahren fordert der Deutsche Tierschutzbund das Verbot dieser Tierqual“, so der Deutsche Tierschutzbund in einer Pressemitteilung. Nun hat der Bundesrat dem Antrag aus Rheinland-Pfalz zum Verbot des Schenkelbrandes bei Pferden zugestimmt. Genau das fordert der Tierschutzbund schon seit mehreren Jahren. „Unser jahrelanger Kampf gegen das so genannte Brennen, bei dem Fohlen mit einem Brenneisen eine schwere Verletzung zugefügt wird, kommt nun endlich zum Erfolg“, freut sich Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Nun erwarten wir allerdings, dass die Bundesregierung den Beschluss des Bundesrats zügig umsetzt“, fordert Apel. „Wir werden das mit Nachdruck verfolgen.“

Kennzeichnungspflicht in der EU

Dank moderner Technik könnte schon lange auf diese Methode verzichtet werden. Seit dem 1. Juli 2009 besteht sogar die EU-weit gültige Pflicht, die Tiere mittels Mikrochip zu kennzeichnen. Trotz dieser nahezu schmerzfreien Methode wurden viele Fohlen weiterhin dem Brenneisen ausgesetzt. Laut Angaben des Deutschen Tierschutzbundes habe das Brandzeichen nur einen Werbezweck für den jeweiligen Zuchtverband und stelle somit keine individuelle und unverwechselbare Kennzeichnungsmethode dar.

Chippen ist fälschungssicher

Anders das so genannte „Chippen“. Die Informationen, die auf dem kleinen Chip gespeichert sind, machen jedes Pferd individuell und unverwechselbar identifizierbar. Der kleine Chip wird mit einer Nadel unter die Haut am Hals des Pferdes geschoben und verbleibt dort. Diese Prozedur dauert nur wenige Sekunden und ist für das Tier nahezu schmerzfrei. Über ein spezielles Lesegerät können danach jederzeit die Informationen des Tieres ausgelesen werden.

Bald EU-Verbot des Schenkelbrandes?

Anders verhält es sich beim Schenkelbrand. Hier wird lediglich das Zeichen des Zuchtverbandes aufgebrannt, dabei entstehen Verbrennungen dritten Grades, die Oberhaut und die Haarfollikel werden dabei unwiederbringlich zerstört. Mit Hilfe des glühenden Eisen werden großflächige Narben künstlich erzeugt, die lebenslang sichtbar bleiben. In Dänemark ist der Schenkelbrand seit dem 1. März 2010 gesetzlich verboten, ebenso besteht ein gesetzliches Verbot in Schottland und voraussichtlich auch bald in ganz Großbritannien.

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