Haftpflichtversicherung für Hunde

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© flickr/ xhbcx

Eine Haftpflichtversicherung für Hunde – muss das sein? Viele Hundehalter glauben, die Kosten für eine Haftpflichtversicherung sparen zu können. Doch verursacht der Hund dann einen Schaden, wird es richtig teuer – der finanzielle Ruin droht. TIER.TV zeigt, worauf es beim Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung ankommt.

Rund 5,3 Millionen Hunde leben in deutschen Haushalten. Aber nur 30 Prozent der Hundehalter sind mit einer Haftpflichtversicherung abgesichert, so Schätzungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. Eine grobe Nachlässigkeit. Denn verursacht der Hund einen Schaden oder sogar einen Verkehrsunfall, muss der Hundehalter für die Kosten aufkommen.

Gesetzlich verpflichtet: Herrchen haftet immer

Dem Bürgerlichen Gesetzbuch zufolge muss der Hundebesitzer für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden aufkommen, die durch das eigene Tier verursacht werden. Die Tier-Haftpflichtversicherung reguliert einen Schaden, den das Tier bei Dritten verursacht hat. Dieser Schaden wird als Haftpflichtschaden bezeichnet. Während Kleintiere wie Katzen, Vögel oder Nager unter die Privathaftpflicht des Halters fallen, sind Hunde von diesem Versicherungsschutz ausgeschlossen. Nicht selten belaufen sich die Folgekosten für Unfälle, an denen der Hund beteiligt ist, auf fünf- bis sechsstellige Beträge. Dies kann den finanziellen Ruin für den Hundehalter bedeuten. Schutz vor solchen finanziellen Risiken bietet einzig und allein eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung. Gesetzlich verankert ist diese Absicherung der besonderen Haftungsrisiken bei Haltern von Tieren nach § 833 BGB.

Gesetzliche Mindest-Deckungssumme beachten

Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung bewahrt den Tierhalter vor Schadensersatzforderungen. Bis zu welcher Höhe die vom Tier verursachten Schäden von der Versicherung übernommen werden, hängt von der Höhe der vereinbarten Deckungssumme ab. Üblich sind Deckungssummen von 250.000 bis 3.000.000 Euro. Hundehalter sollten sich unbedingt informieren, welche gesetzlichen Vorschriften in dem Bundesland gelten, in dem sie leben. So schreibt Niedersachsen zum Beispiel eine Mindest-Deckungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden vor.

Darauf müssen Sie achten!

Vor Abschluss einer Haftpflichtversicherung sollten folgende Fragen geklärt sein:- Ist außer dem Hundehalter noch jemand versichert?- Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?- Welche Schäden werden von der Versicherung übernommen?- Gibt es bestimmte Bedingungen, die vorliegen müssen, damit der Versicherungsschutz greift?

Einige Versicherungen schließen bestimmte Hunderassen – die so genannten Listen- bzw. Kampfhunde – aus der Tierhalterhaftpflichtversicherung aus. In diesen Bundesländern ist die Hundehalterhaftpflicht gesetzlich für alle Hunderassen vorgeschrieben: Berlin, Hamburg, Niedersachen und Sachsen-Anhalt. In anderen Bundesländern bezieht sich die Pflicht für eine Hundehaftpflichtversicherung nur auf große Rassen bzw. so genannte Kampfhunde.

Kosten und Höhe der Selbstbeteiligung

Üblich sind Jahresbeiträge von 40 bis 100 Euro. Die Höhe des Jahresbeitrags richtet sich nach der vereinbarten Deckungssumme und der Selbstbeteiligung pro Schaden. Selbstbeteiligungen in Höhe von 125 bis 150 Euro sind üblich. Wer es sich finanziell erlauben und Kleinschäden bis 500 Euro aus eigener Tasche bezahlen kann, sollte eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Denn bei einer Haftpflichtversicherung mit Selbstbeteiligung sind die monatlich zu zahlenden Prämien niedriger.

Da von Hunden verursachte Schäden schnell in die Millionenhöhe gehen können (zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden), ist es ratsam, bei der Tierhalter-Haftpflichtversicherung eine sehr hohe Deckungssumme zu vereinbaren. Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung (zum Beispiel einer Eigenbeteiligung von 150 Euro bei der Schadensregulierung) reduziert sich der Jahresbeitrag erheblich.Für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden bieten die Versicherungsunternehmen Deckungssummen von 3 bis 15 Millionen Euro an. Die Kosten für eine Tier-Haftpflichtversicherung richten sich darüber hinaus auch nach der Rasse des Tiers. So genannte Kampf- bzw. Listenhunde sind teurer als andere Hunderassen.

Leistungen – aber nicht in jedem Fall

Die Tierhalter-Haftpflicht übernimmt die Kosten für Schäden, die der Hund verursacht hat. Allerdings zahlen die Versicherer nicht in jedem Fall. Beim Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung sollten Hundebesitzer also darauf achten, dass auch wirklich alle Unfälle abgesichert werden und keine Sonderfälle ausgeschlossen sind. Beispiele hierfür könnten z.B. Bissverletzungen bei nicht angeleinten Hunden, Unfälle im öffentlichen Straßenverkehr oder Unfälle mit Wild sein. Ein Unfall ist grundsätzlich ein unvorhergesehens, plötzlich, von außen einwirkendes Ereignis, sprich: Erkrankungen und Vorsorgeleistungen werden von der Hundehalter-Haftpflichtversicherung nicht bezahlt. Wer all diese Sonderfälle und Erkrankungen in der Absicherung einzuschließen möchte, sollte statt der Unfallversicherung eine Tierkrankenversicherung abschließen.

Ausgeschlossen sind in einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung:

  • Schäden, die auf besondere gefahrdrohende Umstände oder Vorsatz zurückzuführen sind. Das bedeutet, wenn man bei deutlicher Aggression des Hundes gegenüber Menschen oder Tieren, den Hund trotzdem von der Leine löst.
  • Auch wenn man ein Tierhalter mit der Absicht einen Menschen oder Tier zu gefährden, den Hund auf diese hetzt, zahlt die Versicherung nicht.
  • Gefahrdrohende Umstände auf die der Versicherer hinweist, können zum Beispiel auch ein auferlegter Leinenzwang sein. Verursacht der Hund dann einen Schaden, wenn er nicht angeleint ist, springt die Versicherung nicht ein.
  • Flurschäden oder Schäden durch einen ungewollten Deckakt werden ebenfalls nicht übernommen.
  • Schäden, die nicht unverzüglich gemeldet werden (meist innerhalb einer Woche), werden von den Versicherungen ebenfalls nicht übernommen.
  • Auch zahlen die Versicherer nicht in den meisten Fällen, wenn Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Sachen verursacht wurden.
  • Schäden, die der Versicherte selbst oder nahe Angehörige erleiden, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder im gleichen Vertrag mitversichert sind, sowie Strafen und Bußgelder bleiben von der Tierhalter-Haftpflicht ebenfalls unberührt.

Vergleichen: Einsparpotenzial von bis zu 80 Euro

Vor Abschluss der Versicherung ist ein Preisvergleich der verschiedenen Tarife in jedem Fall empfehlenswert. Abhängig von Versicherungssumme, Selbstbeteiligung und Laufzeit bestehen Preisunterschiede von bis zu 80 Euro im Jahr zwischen den einzelnen Versicherungen.Beispielsweise variiert die Preisspanne für die Versicherung eines Golden Retrievers ohne Selbstbeteiligung von 58 bis zu 120 Euro im Jahr. Bei einer Selbstbeteiligung kann die Versicherungsprämie auf weniger als 40 Euro im Jahr gesenkt werden.

Versicherungen für Kampfhunde

Auch für Besitzer von Listenhunden, also den so genannten Kampfhunden, gibt es einige Angebote, ihren Vierbeiner mittels einer Haftpflichtversicherung abzusichern. Während viele Versicherungen solche Hunde erst gar nicht aufnehmen oder einen Aufpreis verlangen, gibt es durchaus Unternehmen, die keine Zusatzprämien für als „gefährlich“ eingestufte Hunde verlangen. Die Haftpflichtkasse Darmstadt etwa versichert „gefährliche Hunde“ bereits für knapp 68 Euro ohne Selbstbeteiligung. Mit Selbstbeteiligung des Besitzers liegt der Beitrag bei unter 40 Euro im Jahr.

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