Hundehalter in Niedersachsen müssen künftig mit zusätzlichen Kosten rechnen. Der Landtag in Hannover hat aufgrund von Beißattacken das Hundegesetz ergänzt: Hundehalter ohne längere Erfahrung sind dazu verpflichtet, einen Hundeführerschein abzulegen.
Das mit großer Mehrheit im niedersächsischen Landtag verabschiedete Gesetz soll dazu beitragen, Beißunfälle und Attacken von Hunden zu verhindern und Gefahren durch die Hundehaltung vorzubeugen. Nach intensiven Diskussionen mit Experten und der Öffentlichkeit ergaben sich drei grundlegende Neuerungen des Gesetzes in Hannover:
Der Hundeführerschein in Niedersachsen
Für den Hundeführerschein müssen Hundehalter ohne Vorerfahrung nachweisen, dass sie ihren Hund unter Kontrolle haben. Kenntnisse über Haltung und Sozialverhalten werden ebenso abgeprüft wie Tierschutzbestimmungen. Allerdings muss der so genannte „Sachkundenachweis“ erst ab dem 1. Juli 2013 erbracht werden. Die Prüfung kann bei allen von den Gemeinden anerkannten Vereinen, Hundeschulen und Personen abgelegt werden. Zudem sind Hundefreunde von dem Nachweis befreit, die sich in den vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre ohne Probleme um einen Hund gekümmert haben. Von diesem Gesetz ausgenommen sind ebenso Tierärzte, Jäger oder Betreiber von Tierheimen. Innerhalb einer Familie müssen die Familienmitglieder keinen eigenen Hundeführerschein besitzen, um den Hund zu betreuen. Der Halter trägt die Verantwortung, auch wenn er seinen Hund einer anderen Person überlässt.
Chip
Hundebesitzer müssen ihr Tier ab dem 1. Juli 2011 durch einen Chip identifizierbar machen. Jeder Hund in Niedersachsen, der älter als sechs Monate ist, erhält durch den Chip eine Nummer mit Angaben zu Halter und Tier. Diese werden künftig in einem Zentralregister gespeichert. Bei Unfällen oder Attacken von Hunden kann dadurch der Halter schnell ermittelt werden.
Versicherungspflicht
Für jedes Tier ab dem siebten Lebensmonat muss zukünftig eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese Änderung tritt ebenfalls ab dem 1. Juli 2011 in Niedersachsen in Kraft. Die Versicherung muss dabei Sachschäden in Höhe von 250.000 Euro abdecken und für den Fall, dass der Hund Menschen verletzt eine Summe von 500.000 Euro.Insgesamt werden Hundehalter in Niedersachsen in Zukunft tiefer in die Tasche greifen müssen. Das Einpflanzen des Chips kostet einmalig rund 50 Euro, während der Sachkundenachweis etwa 200 Euro kosten soll. Außerdem kommen für die Hundehaftpflicht noch ungefähr 50 bis 150 Euro dazu.