Tierärzte raten zur Tierkrankenversicherung

"Das ist praktizierter Tierschutz"
„Das ist praktizierter Tierschutz“ © Flickr

Wer behauptet, über den Abschluss einer Tierkrankenversicherung freue sich nur das Versicherungsunternehmen, ist entweder zynisch oder kein Tierfreund. Denn von einer Tierkranken- oder einer OP-Versicherung profitieren der Tierhalter und natürlich das Tier, das meint zumindest die Bundestierärztekammer.

Wie profitieren Hund oder Katze von einer Tierkrankenversicherung?

Zum Beispiel durch eine Versicherung, die Präventionsmaßnahmen im Rahmen des jährlichen Gesundheitschecks – darunter z.B. Impfungen, Parasitenbehandlungen und Zahnsteinprophylaxe – einschließt. Durch gezielte Vorsorge können sich Tierhalter und Tierarzt darum kümmern, dass das Tier erst gar nicht an bestimmten Leiden erkrankt, zum Beispiel an der Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus).

Es gibt aber auch Versicherungsverträge, die voraussetzen, dass das Tier in bestimmten Abständen untersucht und geimpft werden muss, damit der Versicherungsschutz nicht erlischt. „Absolut sinnvoll und praktizierter Tierschutz“ sagt der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) dazu. Denn: Auf diese Weise erscheinen viele Tierhalter häufiger und zuverlässiger zu Impfterminen und Vorsorgeuntersuchungen, was wiederum zum Tierschutz beiträgt, so der bpt.

Das Tier freut sich aber auch noch über einen anderen Effekt, den eine Tierkrankenversicherung auf den Tierhalter hat: Zeigt der Hund oder die Katze erste Krankheitssymptome, muss sich der Besitzer nicht lange mit der Frage quälen, ob er nun zum Tierarzt gehen soll oder nicht. Mit einem versicherten Tier kann der Tierarzt umgehend aufgesucht und geklärt werden, ob es sich um eine ernsthafte Erkrankung handelt.

Was sagen Tierärzte zur Tierkrankenversicherung?

Der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) sagt Ja zur Tierkrankenversicherung. Aus mehreren Gründen. Zum einen garantiert eine Tierkrankenversicherung, dass die Behandlung des Tieres auch wirklich bezahlt wird. Ungezahlte Tierarztrechnungen – ein Problem, mit dem sich immer mehr Tiermediziner im Praxisalltag auseinandersetzen müssen.

„Wir leben heute in einer Welt, die in vielerlei Hinsicht unplanbar ist, und ich denke, dass die Tierkrankenversicherung einen Beitrag liefern kann, um zumindest das Thema Tiergesundheit planbarer zu machen“, sagt bpt-Geschäftsführer Heiko Färber. Aber es geht den Tierärzten nicht nur ums Geld. Hunde und Katzen werden immer mehr zu Familienangehörigen, die eng mit ihrem „Rudel“ zusammenleben. Der Wunsch, dass es dem Hund oder der Katze genauso gut geht wie dem Menschen, ist ein verständlicher, menschlicher Grund für den Abschluss einer Tierkrankenversicherung.

Mindestkriterien für Tierkrankenversicherungen

Das Präsidium des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte hat „Mindestkriterien für Tierkrankenversicherungen“ beschlossen. Dabei geht es nicht darum, den Tierarzt zum Versicherungsmakler zu machen. Sondern darum, den Medizinern Fachwissen über Tierkrankenversicherungen an die Hand zu geben, damit diese ihren Patienten bei einer Entscheidung helfen können.

Folgende Punkte sind für die Tierärzte bei einer Tierkrankenversicherung besonders wichtig:

  • Eine Versicherung darf die freie Tierarztwahl nicht einschränken.
  • Therapiefreiheit sollte selbstverständlich sein.
  • Leistungskatalog und -ausschlüsse der Tierkrankenversicherung sind transparent.
  • Prävention ist aus tierärztlicher Sicht ein wichtiger Faktor.
  • Tierhalter sollten ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass Verträge, die etwa nur die Abrechnung über den einfachen GOT-Satz zulassen, die Tierarztwahl stark einschränken.
  • Eine möglichst unbürokratische und zügige Abwicklung im Ernstfall.
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