Ab wann ist mein Tier versichert und müssen Arztkosten zunächst bar bezahlt werden? Im Dschungel der vielen Angebote und Informationen findet der Tierhalter meist keine schnelle Antwort.
hat die häufigsten Fragen zu Tierkrankenversicherungen für Sie zusammengestellt.
- Wie werden die Kosten beim Tierarzt abgerechnet?
In der Regel schicken Sie eine Rechnung per Post, Fax oder E-Mail an die Versicherung und bekommen anschließend den entsprechenden Betrag – je nach Tarifordnung – zurückerstattet. - Was bedeutet 1-facher oder 2-facher Satz der Gebührenordnung?
Der Tierarzt hat eine feststehende Gebührenordnung (GOT). Jede Behandlung ist darin mit einem definierten Betrag aufgeführt. Allerdings kann der Tierarzt entscheiden, wie oft er diesen Betrag abrechnet. Er kann zwischen 1-fachem, 2-fachem und sogar 3-fachem Satz wählen. Bei langwierigen Operationen oder Behandlungen außerhalb der normalen Sprechzeiten wird meist der 2-fache Satz berechnet. Deckt die Versicherung nur den 1-fachen Satz der Gebührenordnung ab, muss der Tierhalter den Rest aus eigener Tasche bezahlen. Bei der Hunde OP-Versicherung kann der Tierhalter beispielsweise zwischen 1-facher und 2-facher Gebührenordnung wählen. - Was ist nicht versichert?
Kastration, Sterilisation und Impfungen werden nicht von allen Tierkrankenversicherungen übernommen. Weiterhin sind Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände oder Diät- und Ergänzungsfuttermittel meist nicht in den Leistungen enthalten. Zudem bezahlen viele Anbieter keine Bescheinigungen, Gutachten oder die Kennzeichnung des Tieres. Auch Prothesen des Bewegungsapparates sind häufig ausgeschlossen. Um wirklich sicher zu gehen, sollten Hundehalter diese Punkte vor Abschluss der Versicherung klären. - Ab wann ist mein Tier versichert?
Manche Verträge sehen eine Wartezeit vor. Der Versicherungsschutz beginnt dann nach Ablauf von drei Monaten. - Gibt es Unterschiede bei verschiedenen Rassen?
Tierkrankenversicherungen stufen Hunde nach der Häufigkeit von Erkrankungen oder Erbschäden ein. Manche Züchtungen sind erblich vorbelastet und anfälliger für bestimmte Krankheiten. Beim Dackel beispielsweise ist das die bekannte Dackellähmung. Daher ist der Dackel bei Tierkrankenversicherungen teurer als andere kleine Hunderassen. Bei Katzen muss für Freigänger generell mehr bezahlt werden als für Stubentiger. - Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?
Tierhalter können mit ihren Tieren maximal sechs Monate weltweit verreisen, ohne bestimmte Vereinbarungen mit der Versicherung getroffen zu haben. Der Versicherungsschutz bleibt bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bestehen. Allerdings gibt es meist einen gewissen Höchstsatz, den die Versicherungen übernehmen. Beträge die über diesen Höchstsatz hinausgehen, muss der Halter selbst bezahlen. Häufig gibt es auch eine Selbstbeteiligung, die vom Hundebesitzer übernommen werden muss.