Tierschutzverbände feiern das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes als „Sieg für den Tierschutz.“ Das oberste Gericht untersagt die Kleingruppenhaltung von Legehennen in Käfigen.
Auf engstem Raum zusammengepfercht, kein Platz zum Bewegen oder Ruhen, keine ungestörte Eiablage – Legehennen fristen ein trauriges Dasein. Nun hat das Bundesverfassungsgericht diese Haltung untersagt und reagierte damit auf eine Normenkontrollklage des Landes Rheinland-Pfalz. Die herkömmliche Käfighaltung von Hennen ist in Deutschland zwar bereits verboten, jedoch nicht als sogenannte Kleingruppenhaltung, bei der die Hennen geringfügig mehr Platz als in den alten Legebatterien haben.
Schallende Ohrfeige für Geflügelindustrie
„Das ist eine schallende Ohrfeige für die Betreiber von Kleingruppenkäfigen und die Bundesregierung. Es ist ein Sieg für den Tierschutz. Das muss alle, die noch Eier aus Käfigen verwenden, nachdenklich stimmen. Das fängt bei Frühstückseiern an, das betrifft aber auch Eiernudeln und endet noch nicht beim Eierlikör“, kommentierte Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, das Urteil. Eine Neuregelung muss bis zum 31. März 2012 erfolgen.