Am 11. November ist Martinstag – für viele gehören die traditionellen Feuer und die gebratene Martinsgans mit dazu. Dabei sollte der Tierschutz jedoch nicht zu kurz kommen.
Wer in diesen Tagen eine Martinsgans zubereiten möchte, sollte unbedingt auf die Herkunft achten. Denn 80 Prozent der in Deutschland verkauften Gänse kommen aus Massentierhaltung aus dem Ausland. Für die Züchtung der Martinsgans sowie der Herstellung von Stopfleber wird den Tieren eine riesige Menge an Futterbrei über einen Schlauch in den Magen gepumpt. Diese Quälerei der Martinsgans ist hierzulande zwar verboten, der Import einer solchen Martinsgans ist aber leider erlaubt.
Gänse aus artgerechter Haltung
Die Bezeichnungen „vom Bauernhof“ oder „Landkorngans“ suggerieren artgerechte Haltung beim Kauf einer Martinsgans, dies ist laut Deutschem Tierschutzbund e.V. jedoch irreführend. Die Tierschutzorganisation empfiehlt stattdessen, auf gesetzlich geschützte Kennzeichnungen wie „Auslaufhaltung“, „bäuerliche Auslaufhaltung“, „bäuerliche Freilandhaltung“ sowie „Bio-“ ‚ oder „Ökogans“ zu achten. Bei dem Begriff „aus Fettleberproduktion:“ Hände weg von der Martinsgans!
Vorsicht beim Martinsfeuer
Damit das fröhliche Martinsfest nicht zur Feuerhölle für Wildtiere wird, sollte das Brennmaterial erst kurz vor der Feier zusammengetragen und vor dem Anzünden besser nochmals vorsichtig untersucht werden. Denn die aufgeschichteten Reisighaufen, Hölzer und Äste bieten Unterschlupf für viele wildlebende Kleintiere wie z. B. Igel.